Das EU AML-Paket 2024: Die größte Reform der Geldwäscheprävention in Europa – und warum kein Institut sie ignorieren kann
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Das umfangreichste Reformwerk zur Geldwäscheprävention in der Geschichte der EU ist in Kraft. Vier Rechtsakte, eine neue europäische Aufsichtsbehörde und ein direkt anwendbares Single Rulebook verändern die Compliance-Landschaft für Banken, Fintechs und alle weiteren verpflichteten Entitäten tiefgreifend. In dieser fünfteiligen Reihe analysieren wir, was sich konkret ändert, was das für den deutschen Finanzsektor bedeutet und wie der gezielte Einsatz von KI den Übergang beherrschbar macht.
Das müssen Sie jetzt wissen
• Das AMLR gilt ab 10. Juli 2027 direkt in allen EU-Mitgliedstaaten – das GwG wird in seinen privatrechtlichen Kernpflichten verdrängt.
• Die neue EU-Behörde AMLA ist seit Juli 2025 operativ und übernimmt ab Januar 2028 die Direktaufsicht über rund 40 Hochrisiko-Institute.
• Der Anwendungsbereich wird massiv ausgeweitet: Krypto-Dienstleister, Crowdfunding-Plattformen, bestimmte Holdinggesellschaften und Profifußballvereine fallen erstmals unter die EU-AML-Pflichten.
Warum eine Reform überfällig war
Zwei Jahrzehnte Richtlinien-Regime haben eines deutlich gezeigt: Wenn jeder Mitgliedstaat AML-Vorgaben nach eigenem Ermessen umsetzt, entstehen Schlupflöcher – und die werden genutzt. Eine Serie hochkarätiger Skandale hat den politischen Willen erzeugt, diesen Zustand zu beenden. Neben den potenziellen Reputationsschäden für die Verpflichteten verkomplizieren unterschiedliche Schwellenwerte, abweichende Definitionen des wirtschaftlich Berechtigten, variierende Aufsichtsintensitäten die grenzüberschreitende Implementierung der Regeln. Das AML-Paket 2024 ist das Ergebnis – und diesmal kein Kompromiss, sondern eine Verordnung. Direkt anwendbar. Keine nationalen Interpretationsspielräume mehr.
Für deutsche Institute bedeutet das zunächst: Das GwG und die BaFin-AuA (Oktober 2024) gelten unverändert bis zum 9. Juli 2027. Danach übernimmt die AMLR. Wer jetzt noch laufende Compliance-Projekte ohne AMLR-Blick aufsetzt, baut auf Sand.
Vier Rechtsakte – ein Ziel
Das Paket besteht aus vier Rechtsakten, die zusammen ein geschlossenes Regime ergeben:
Verordnung (EU) 2024/1624 – AMLR Das Herzstück. Direkt anwendbar ab 10. Juli 2027. Sie ersetzt die privatrechtlichen AML-Pflichten des GwG und wird für deutsche Banken zum primären Compliance-Referenzrahmen. Kein Umsetzungsermessen, keine nationalen Sonderwege mehr.
Richtlinie (EU) 2024/1640 – AMLD6 Regelt den institutionellen Rahmen: BaFin, FIU beim BKA, Transparenzregister, Sanktionsregime, behördliche Kooperation. Umsetzungsfrist: 10. Juli 2027. Das GwG wird entsprechend angepasst – aber deutlich schlanker als heute.
Verordnung (EU) 2024/1620 – AMLAR Errichtet die AMLA mit Sitz in Frankfurt. Operativ seit Juli 2025. Ab Januar 2028 beaufsichtigt sie direkt rund 40 systemrelevante Hochrisiko-Institute. Für alle anderen bleibt die BaFin zuständig – aber unter veränderten Bedingungen.
Verordnung (EU) 2023/1113 – ToFR Gilt bereits seit 30. Dezember 2024. Implementiert die FATF Travel Rule und erweitert die Transparenzpflichten für Krypto-Asset-Transfers. Wer Krypto-Transfers vermittelt oder ausführt, ist bereits heute betroffen.
Wer neu in den Scope fällt – und wer herausfällt
Die AMLR zieht den Kreis der Verpflichteten erheblich weiter. Neu dabei sind Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) gemäß MiCA – erstmals als Finanzinstitute eingestuft –, Crowdfunding-Plattformen, Hypotheken- und Konsumentkreditvermittler sowie Händler hochwertiger Güter wie Juweliere, Luxusfahrzeuge über 250.000 EUR, Luftfahrzeuge und Yachten. Profifußballvereine und -agenten folgen ab Juli 2029. Besonders unterschätzt: Financial Mixed Activity Holding Companies, die mindestens eine Finanzinstitution halten – unabhängig vom Beteiligungsumfang.
Heraus aus dem Aufsichtsregime fallen dagegen Güterhändler allgemein. Sie unterliegen weiterhin dem Strafrecht (§ 261 StGB), sind aber keine Obliged Entities mehr.
Was noch fehlt und was das bedeutet
Die AMLR gilt direkt – aber ohne die ausstehenden technischen Standards bleibt sie in zentralen Bereichen konkretisierungsbedürftig. Das ist kein Grund zur Entspannung, sondern zur strukturierten Beobachtung.
Bis 10. Juli 2026 erwartet:
- RTS Art. 12 Abs. 7, 8 AMLAR – AMLA-Direktaufsicht: Auswahlmethodik und Risikoprofileinstufung. Entwurf veröffentlicht.
- RTS Art. 16 Abs. 4,5 AMLR– Gruppenweite Mindeststandards: konzernweite Policies, Informationsweitergabe, Muttergesellschaftsdefinition.
- RTS Art. 17 Abs. 3, 4 AMLR– Drittland-Niederlassungen: zusätzliche Maßnahmen bei restriktiven lokalen Rechtsrahmen.
- ITS Art. 69 Abs. 3, 4 AMLR – Verdachtsmeldungsformat: standardisiertes SAR-Format für alle Verpflichtet
Ab Januar 2026:
- RTS Art. 12 Abs. 7, 8 AMLAR – AMLA-Direktaufsicht: Auswahlmethodik und Risikoprofileinstufung. Entwurf veröffentlicht.
- ITS Art. 15 Abs. 3 AMLAR – Zusammenarbeit AMLA und nationale Aufseher. Konsultation läuft.
Bis 10. Juli 2027:
- Leitlinien Art. 18 Abs. 8 AMLR – Auslagerung: kritische Funktionen, Verantwortungszuweisung.
- Leitlinien Art. 42 Abs. 2 AMLR – PEP-Identifizierung und Risikonachsorge nach Amtsende.
- Leitlinien Art. 69 Abs. 5 AMLR – Indikatoren für verdächtige Tätigkeiten.
Wichtig: EBA-Leitlinien (u.a. EBA/GL/2022/05 zu CDD, EBA/GL/2021/02 zu ML-/TF-Risikofaktoren) bleiben in Kraft, bis AMLA sie ersetzt. Kein automatisches Erlöschen.
Die Meilensteine auf einen Blick
| Datum | Meilenstein |
| 19. Juni 2024 | Veröffentlichung des AML-Pakets im EU-Amtsblatt |
| 9. Juli 2024 | Inkrafttreten aller vier Rechtsakte |
| 30. Dez. 2024 | ToFR anwendbar – FATF Travel Rule gilt, inkl. Krypto |
| 1. Juli 2025 | AMLA operativ; Executive Board ernannt |
| 31. Dez. 2025 | EBA übergibt AML-Mandat vollständig an AMLA |
| 1. Jan. 2026 | RTS zur AMLA-Direktaufsicht (Art. 12 AMLAR) in Kraft |
| 10. Juli 2026 | Kernpaket RTS/ITS bei der Kommission eingereicht |
| 10. Juli 2027 | AMLR gilt direkt – das GwG-Regime endet |
| Jan. 2028 | AMLA-Direktaufsicht über ~40 Institute startet |
| 10. Juli 2029 | AMLR auf Profifußball; BARIS operativ; Immobilienregister fertig |
Was jetzt zu tun ist
Die Zeit läuft – aber sie reicht, wenn man sie nutzt. Folgende Vorgehensweise ist zum empfehlen:
Handlungsempfehlungen:
- Gap-Analyse starten. AMLR vs. GwG/BaFin-AuA – auch ohne finale RTS.
- Scope prüfen. Alle Konzerngesellschaften auf AMLR-Status analysieren.
- Governance anpassen. RTS zu Art. 16 AMLR wird Frameworks prägen.
- Prozesse bewerten. Neue Pflichtfelder wie Steuer-ID frühzeitig adressieren.
- RTS-Prozesse einrichten. Kommentierungsfristen sind kurz, aktiv mitmachen.
- Laufende Projekte prüfen. Doppelarbeiten vermeiden und AMLR-Kompatibilität sichern.
KI als Werkzeug – nicht als Versprechen
Bei über 40 ausstehenden RTS, ITS, Leitlinien und delegierten Rechtsakten allein unter der AMLR ist manuelles Monitoring schlicht nicht mehr skalierbar. KI-gestützte Systeme können neue AMLA- und EBA-Veröffentlichungen automatisch erfassen, auf Relevanz prüfen und priorisiert aufbereiten. Large Language Models ermöglichen es, AMLR-Anforderungen strukturiert gegen interne Policies abzugleichen, Lücken zu identifizieren und den Projektplan direkt daraus abzuleiten. Das ist kein Zukunftsszenario – das ist heute verfügbar.
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Beitrag 2 dieser Reihe widmet sich dem direkten Vergleich GwG vs. AMLR und den konkreten Governance-Änderungen für deutsche Institute.
Autor: Faruk Arslanparcasi